Sie benötigen für Ihre Festlichkeit etwas Besonderes? Dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Adresse. Wir fertigen für Sie einen Aufleger für Ihre Torte an.
Der Tortenaufleger hat die Größe DIN A4. Sie müssen ihn nur noch von der Trägerfolie abziehen und auflegen.
Das Motiv wird mit Lebensmitteltinte auf Dekorpapier Plus (Zuckerpapier) gedruckt und ist zu 100% essbar.
Der Aufleger eignet sich für alle Tortenoberflächen, auch für Sahne- und Buttercreme.
Der Tortenaufleger ist gluten- und laktosefrei, kosher und vegan.
Haltbarkeit des Tortenauflegers: ca. 6 Wochen nach dem Druck.
Inhaltsstoffe:
Dekorpapier Plus (Zuckerpapier):
Verdickungsmittel: modifizierte Stärke; Maltodextrin, Glycerin, Zucker, Stabilisator: Gummi arabicum; Cellulose, Dextrose, Emulgatoren: E435, E 491, E 471; Farbstoffe: E171; Aroma: Vanillin; Konservierungsstoff: E 202, E 330; Süßungsmittel: Sucralose.
Lebensmitteltinte:
Farbe Schwarz: Wasser, Feuchthaltemittel E1520, E422 Farbstoffe E151, E110*, E102*
Farbe Cyan/Blau: Wasser, Feuchthaltemittel E1520, E422 Farbstoffe E133, Säureregulator E330
Farbe Magenta/Rot: Wasser, Feuchthaltemittel E1520, E422 Farbstoffe E122*, Säureregulator E330
Farbe Gelb: Wasser, Feuchthaltemittel E1520, E422 Farbstoffe E102*, E122*, Säureregulator E330
(* Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen)
Nach dem Kauf:
Nachdem Sie die Bestellung durchgeführt haben, benötigen wir noch die Daten zu dem Tortenaufleger. Bitte senden Sie uns diese per E-Mail an: bildupload@sales-world24.com. Dann noch das Bild mit anhängen und die E-Mail versenden.
"Bitte geben Sie im E-Mail Betreff die Bestellnummer mit an, damit Ihre Daten zugeordnet werden können."
Die Daten sowie das Foto können Sie uns auch gerne per whatsapp an +4915780979310 schicken. Bitte die Bestellnummer mit angeben.
Die EG Verordnung Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe schreibt vor, dass die künstlichen Farbstoffe E110, E104, E122, E129, E102 und E124 ab Juli 2010 mit dem Zusatz "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" gekennzeichnet werden müssen. Die Verwendung dieser Farbstoffe ist auch noch nach diesem Zeitpunkt erlaubt.